"Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Bestrafen auf den letzten Drücker?" Um diese Frage ging es auf der erste Präsenzveranstaltung der DIJV in diesem Jahr am 30. Juni 2021, die in Kooperation mit dem Verband Jüdischer Studierender Nord e.V. und dem Studium Generale der Bucerius Law School Hamburg stattgefunden hat. Ein besonderer Dank gilt dabei dem Verband Jüdischer Studierender Nord e.V. und der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung, die die Veranstaltung gemeinsam organisiert und nicht nur der Hochschulgemeinde einen Einblick in die Diskussion ermöglicht haben: Der Verband Jüdischer Studierender Nord e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, mit regionalen und überregionalen Veranstaltungen dafür zu sorgen, dass Studierende Anschluss ans jüdische Leben und Denken finden und sich mit anderen Gleichgesinnten austauschen können. Weitere Informationen zur Arbeit des VJS Nord: https://vjsnord.de Die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung möchte den Dialog zwischen deutschen und israelischen Juristen fördern, die Beziehungen beider Länder stärken, das Verständnis für beide Rechtssysteme entwickeln und sich verstärkt für eine Auseinandersetzung mit der Justiz des Nationalsozialismus einsetzen. Weitere Informationen zur Arbeit der DIJV: https://www.dijv.de — 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz wurde im Juli 2020 der 93 Jahre alte Bruno D. wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vom Landgericht Hamburg zu einer zweijährigen Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. D., zur Tatzeit 17 Jahre alt, war von August 1944 bis April 1945 als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof eingesetzt. Auch wenn man das Urteil als Sieg der Justiz über das Unrechtssystem des Nationalsozialismus auffassen kann, stellt sich doch die Frage, wieso ein derartiges Urteil erst 70 Jahre nach dem Ende der Shoah ausgesprochen wird. Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg war Anlass zur Nachfrage und zur Diskussion. Ist es eine jetzt erstmals mögliche „Operation last Chance“ oder ein Beweis für verpasste Möglichkeiten? Nicht nur die ehemaligen Opfer und ihre Angehörigen, auch die deutsche Justiz hat Fragen. Als Referenten begrüßte unsere Moderatorin Julia Römer, Richterin am Amtsgericht Pinneberg und DIJV-Mitglied, Dr. Klaus-Detlev Godau-Schüttke, Richter am Landgericht Itzehoe i.R., Autor des Werkes Der Bundesgerichtshof – Justiz in Deutschland und Lars Mahnke, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, Ankläger im Stutthof-Verfahren. Die lebhafte Diskussion über nationalsozialistische Gewaltverbrechen vor Deutschen Gerichten rundete den interessanten Abend ab.